Zuletzt aktualisiert: Juli 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Viven AG, Zeughausstrasse 31, 8004 Zürich („Viven") und ihren Kundinnen und Kunden. Viven produziert audiovisuelle Produkte — insbesondere Marken-, Produkt-, Employer-Branding-, How-To-, Social-Media- und Unternehmensfilme — und erbringt damit verbundene Beratungsleistungen. Abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nicht anerkannt, es sei denn, Viven stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
Angebote und Offerten von Viven sind freibleibend; Viven behält sich vor, Preise und Angebote bis zur Annahme durch die Kundin oder den Kunden anzupassen. Eine Bestellung der Kundschaft stellt ein verbindliches Angebot dar. Der Vertrag kommt zustande, wenn Viven die Bestellung schriftlich bestätigt (E-Mail genügt) oder mit der Leistungserbringung beginnt. Kostenschätzungen werden nach bestem Wissen erstellt; zeichnet sich während der Produktion ein erheblicher Mehraufwand ab, informiert Viven die Kundschaft, bevor zusätzliche Kosten entstehen.
Produktionen folgen dem vereinbarten Ablauf: Kreativentwicklung, Pre-Production, Produktion und Post-Production. Die Kundschaft nimmt zentrale Meilensteine (z. B. Konzept, Skript, Storyboard, Rohschnitt) schriftlich ab. Abgenommene Meilensteine sind für den weiteren Produktionsverlauf verbindlich. Sofern nicht anders vereinbart, umfassen Offerten maximal zwei Korrekturrunden pro Liefergegenstand; zusätzliche Korrekturen werden mit CHF 200 pro Stunde verrechnet. Die Vergütung richtet sich nach dem tatsächlichen Zeit- und Ressourcenaufwand, sofern kein Festpreis vereinbart wurde.
Lieferfristen sind Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Viven haftet nicht für Verzögerungen, die auf Umstände ausserhalb ihres Einflussbereichs zurückzuführen sind, insbesondere verspätete Materiallieferungen oder Freigaben durch die Kundschaft, Wetterbedingungen, Krankheit oder höhere Gewalt. Vereinbarte Zeitpläne verlängern sich entsprechend.
Die Kundschaft stellt alle für die Produktion erforderlichen Informationen, Materialien, Freigaben und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung. Für von der Kundschaft geliefertes Material (z. B. Logos, Footage, Fotos, Musik, Texte) sichert diese zu, über alle erforderlichen Rechte und Bewilligungen zu verfügen, und stellt Viven von Ansprüchen Dritter frei. Für Sicherungskopien der von ihr bereitgestellten Materialien ist die Kundschaft selbst verantwortlich.
Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält die Kundschaft die Nutzungsrechte an den gelieferten finalen Filmen für die im Angebot oder Vertrag definierten Zwecke, Gebiete, Kanäle und Dauer. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verbleiben Rohmaterial, Projektdateien und Arbeitsmaterialien im Eigentum von Viven; daran werden keine Rechte übertragen. Jede Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus (z. B. zusätzliche Kanäle, Adaptionen, längere Lizenzdauern) bedarf einer ergänzenden Lizenz. Viven bleibt berechtigt, als Produzentin genannt zu werden und das fertige Werk für das eigene Portfolio, Showreel und Marketing zu verwenden, sofern die Kundschaft dem nicht aus berechtigten Vertraulichkeitsgründen schriftlich widerspricht.
Produktionen können Material Dritter enthalten, etwa Stock-Footage, Fotos, Schriften und insbesondere Musik. Solches Material wird bei den jeweiligen Rechteinhabern für die im Angebot definierte konkrete Nutzung lizenziert; die Lizenzbedingungen dieser Dritten (Umfang, Gebiet, Dauer, Medien) gelten ergänzend und können die Nutzungsrechte der Kundschaft beschränken. Gebühren für Drittlizenzen — einschliesslich allfälliger Verwertungsgesellschafts-Gebühren (z. B. SUISA) — trägt die Kundschaft, sofern sie nicht im Angebot enthalten sind. Eine erweiterte oder verlängerte Nutzung kann eine Nachlizenzierung auf Kosten der Kundschaft erfordern.
Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug zahlbar. Bei Projekten über CHF 10'000 gelten, sofern nicht anders vereinbart, folgende Raten: 50% bei Vertragsabschluss, 30% vor Produktionsbeginn, 20% nach Fertigstellung. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5% pro Jahr zuzüglich Mahn- und Inkassokosten verrechnet. Bei Nichtbezahlung kann Viven ihre Leistungen einstellen und sämtliche Rechte an den Produkten bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückbehalten.
Änderungen des vereinbarten Umfangs bedürfen der Zustimmung beider Parteien und können Preis und Zeitplan beeinflussen. Storniert die Kundschaft eine beauftragte Produktion, gelten — zusätzlich zur Vergütung bereits erbrachter Leistungen und bereits angefallener Drittkosten — folgende Stornogebühren, bezogen auf den bestätigten Dreh- bzw. Produktionsstart:
Die Kundschaft prüft Lieferungen umgehend und rügt allfällige Mängel innert 10 Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich; andernfalls gilt die Lieferung als abgenommen. Bei berechtigten Mängeln steht Viven zunächst das Recht auf Nachbesserung zu. Abweichungen, die sich im Rahmen der künstlerischen Freiheit bewegen oder auf subjektivem ästhetischem Empfinden beruhen, stellen keinen Mangel dar, sofern das vereinbarte Briefing und die abgenommenen Meilensteine eingehalten wurden.
Viven haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte oder Folgeschäden — einschliesslich entgangenem Gewinn und Datenverlust — ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. In jedem Fall ist die Gesamthaftung von Viven auf 25% des Werts des betreffenden Vertrags beschränkt. Viven kann Projekte oder einzelne Weisungen ablehnen, die ihren Grundsätzen der künstlerischen Freiheit oder geltendem Recht widersprechen.
Beide Parteien behandeln alle als vertraulich bezeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen vertraulich und verwenden sie ausschliesslich zur Vertragserfüllung. Für die Bearbeitung von Personendaten gilt unsere Datenschutzerklärung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die deren wirtschaftlichem Zweck am nächsten kommt. Diese AGB und sämtliche Verträge zwischen Viven und ihrer Kundschaft unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.